Beiträge

Beitragsordnung des RSV „Frisch Auf“ Öschelbronn

Aufgrund § 6 der Satzung wird folgende Beitragsordnung erlassen:

§ 1 Mitgliedsbeitrag

Der Jahresbeitrag beträgt ab 2020 für

  • Familien: 150,– EUR
  • Erwachsene: 90,– EUR
  • Schüler und Jugendliche: 60,– EUR

§ 2 Familienmitgliedschaft

In einer Familienmitgliedschaft sind die Ehegatten und deren leibliche oder an Kindes statt angenommenen Kinder eingeschlossen.

Für die o.a. Kinder endet diese Familienmitgliedschaft mit Ablauf des Jahres, in dem das Kind das 18.Lebensjahr vollendet. Mit Beginn des neuen Kalenderjahres bietet der Verein dem Jugendlichen die Mitgliedschaft als Erwachsener an.

In Ausbildung oder im Studium befindliche junge Erwachsene ohne eigenes Einkommen werden längstens bis zum Ablauf des Jahres, in dem das 25. Lebensjahr vollendet wird, auf Antrag und Nachweis in der Familienmitgliedschaft berücksichtigt. Beim Einkommen ist der Kindergeldbezug maßgeblich.

§ 3 Mitgliedschaft als Schüler oder Jugendlicher

Schüler als Einzelmitglieder sind Kinder bis zum vollendeten 14.Lebensjahr.

Jugendliche als Einzelmitglieder sind Kinder ab dem vollendeten 14.Lebensjahr.

Die Mitgliedschaft eines Jugendlichen als Einzelmitglied endet mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Jugendliche das 18.Lebensjahr vollendet. Mit Beginn des neuen Kalenderjahres ist der Jugendliche automatisch Einzelmitglied als Erwachsener.

In Ausbildung oder im Studium befindliche junge Erwachsene als Einzelmitglied ohne eigenes Einkommen entrichten längstens bis zum Ablauf des Jahres, in dem das 25.Lebensjahr vollendet wird, auf Antrag und Nachweis den Beitrag für Jugendliche. Beim Einkommen ist der Kindergeldbezug maßgeblich.

§ 4 Ermäßigungen und Befreiungen

Junge Erwachsene als Einzelmitglieder, die ihren Grundwehrdienst in der Bundeswehr bzw. ihren Zivildienst oder ein freiwilliges soziales Jahr oder ähnliches ableisten, entrichten für diese Zeit auf Antrag und Nachweis den Beitrag für Jugendliche.

Ab dem Jahr 2010 gibt es keine Befreiung mehr von der Beitragszahlung für Mitglieder, die mindestens vierzig Jahre Vollmitglied (ab dem 18.Lebensjahr) sind oder die das 65.Lebensjahr vollendet haben. Bereits von der Beitragszahlung befreite Mitglieder bis zum Jahr 2009 bleiben weiterhin befreit.

Der Vorstand kann auf Antrag zur Vermeidung von Härten in Einzelfällen Jahresbeiträge stunden bzw. ganz oder teilweise erlassen.

 

Diese Beitragsordnung wurde von der Mitgliederversammlung am 26. Januar 2019 beschlossen.

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