Bahnordnung

Allgemeines

Der RSV Öschelbronn ermöglicht den Radsportlern seine Radrennbahn zu bestimmten Zeiten zum offenen Training zu benutzen. Alle wollen die Freude und den Spaß am Bahnfahren genießen. Während dieser Zeiten ist eine Aufsichtsperson anwesend. Neben dem vom Verein angebotenen offenen Trainingsterminen ist es möglich, als Gruppe einen Individualtermin zu vereinbaren und dann als Gruppe die Bahn zu nutzen.

Diese Bahnordnung regelt den Betrieb und die Benutzung der Bahn.

Aufsichtsperson

Diese Aufsichtsperson kann im Fall vom freien Jedermann Training vom Verein kommen, falls Gruppen auf der  Bahn sind ist einer der Gruppe als verantwortliche Aufsichtsperson zu benennen. Diese ist dann für die Einhaltung der Bahnordnung und die Sicherheit der Sportler verantwortlich.

Die Aufsichtsperson prüft vor Trainingsbeginn die sichere Befahrbarkeit der Bahn.

Zum Schutz der Fahrer und der Radsportanlage befolgen die Radsportler die Anweisungen der Aufsichtsperson und diese Bahnordnung. Eine Nichtbefolgung zieht Sanktionen nach sich – die Aufsichtsperson kann den Radsportler vom Fahrbetrieb ausschließen. Bei wiederholten Verstößen kann auch ein dauerhaftes Fahrverbot durch den Vorstand des RSV Öschelbronn ausgesprochen werden.

Alleine darf nicht trainiert werden, es muss mindestens eine weitere Person anwesend sein, damit in Notfällen Hilfe geleistet werden kann.

Haftungsausschluss, Teilnehmerliste

Den Fahrern ist klar, dass sie die Radsportanlage auf eigenes Risiko und Gefahr benützen. Ansprüche gegenüber dem RSV Öschelbronn oder der Bahnaufsicht wegen technischer Mängel an der Bahn oder an anderem Vereinseigentum, mangelnder Bahnaufsicht, schuldhaftem Verhalten anderer Bahnbenutzer oder sonstigen Gründen sind ausgeschlossen.

Alle Teilnehmer des Bahntrainings müssen sich in die ausliegende Teilnehmerliste vollständig eintragen und unterschreiben, dass sie den Haftungsausschluss anerkennen.

Datenschutz, Fotos, Filme etc.

Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass die in seiner Anmeldung genannten Daten maschinell gespeichert und in einer Teilnehmer-und ggf. Ergebnisliste veröffentlicht werden dürfen. Die im Zusammenhang mit der Teilnahme gemachten Fotos, Filmaufnahmen, Videos usw., sowie Interviews im Rundfunk, Fernsehen, Werbung und Büchern bzw. sozialen Medien dürfen vom Veranstalter ohne Vergütungsansprüche und ohne zeitliche und räumliche Begrenzung genutzt werden.

Befahren der Bahn

Der Bahnbelag darf nicht betreten werden. Auf der Bahn darf nur mit Bahnmaschinen gefahren werden. Der RSV Öschelbronn bietet eine begrenzte Zahl zur Ausleihe an. Im Wettkampfbetrieb gilt ergänzend die Sportordnung des Bundes Deutscher Radfahrer.

Vor dem Training

Ich trage mich vollständig und wahrheitsgemäß in die Anwesenheitsliste ein. Ich kontrolliere zu meiner und Sicherheit anderer mein Rad auf Bahntauglichkeit – die Aufsichtsperson darf dies überprüfen. Günstig ist es, wenn ich Rennhandschuhe trage, verpflichtend ist ein gut sitzender Helm.

Sicherheit

Ich versichere mich, dass die Bahn sicher zu befahren ist. Wenn die Bahn feucht ist oder im laufe des Trainings feucht wird, muss unverzueglich die Bahn verlassen werden.

Wenn unbeaufsichtigte Personen und insbesondere Kinder im Innenraum der Bahn anwesend sind, muss die Aufsichtsperson sicher stellen, dass diese nicht die Bahn betreten.  Erst wenn das geschehen ist, darf die Bahn befahren werden.

Regeln auf der Bahn

Bevor ich mit meinem Bahnrad losfahre, säubere ich die Reifen. So kommen keine Schmutzpartikel (Sandkörner) auf die Bahn. Dadurch ist die Gefahr einen Plattfuß einzufangen viel geringer. Ich behandle meine Mitfahrer so, wie ich selbst gerne behandelt werden möchte – wir sind Partner und Kameraden. Im Bereich der Geraden fahre ich auf die Bahn auf. Dabei achte ich auf die Fahrer, die sich bereits im Trainingsbetrieb auf der Bahn befinden. Die Bahn verlasse ich möglichst zur Geradenmitte. Die untere Fahrfläche (bis zur blauen Linie) ist für die schnellfahrenden Rennfahrer freizuhalten. Beim Fahren halte ich eine möglichst gerade Fahrlinie ein. Überholen ist erlaubt, jedoch achte ich dabei besonderes auf nachfolgende schnellere Fahrer und behindere sie nicht! Normalerweise fahren wir in einer Einerreihe, bei Bedarf auf Anordnung der Aufsichtsperson ist auch das Fahren in einer Doppelreihe möglich. Das Ablösen in der Gruppe erfolgt durch Hochfahren des Führenden auf eine höhere Fahrlinie als die Gruppe. Die nachfolgenden Fahrer der Gruppe fahren dann links (innen) an dem ablösenden Fahrer vorbei an die Spitze. Der abgelöste Fahrer ordnet sich am Ende der Gruppe wieder ein. Aus hygienischen Gründen und zum Schutz des Bahnbelages und der anderen Fahrer unterlasse ich jegliche Verunreinigungen, besonders aber das Ausspucken und das Schnäuzen. Zum Schutz der anderen Fahrer halte ich nicht an der Balustrade an, auch lege ich dort keine Gegenstände ab.

Selfies, Filmaufnahmen beim Bahnfahren

Es ist aus Sicherheitsgründen verboten während der Fahrt auf der Bahn mit der Hand Filmaufnahmen zu machen oder zu Fotografieren. Die Benutzung einer fest am Rad montierten Kamera ist möglich, solange die Hände am Lenker verbleiben.

Nach dem Training

Gebe ich ggf. das Leihrad bei der Aufsichtsperson wieder ab.

Stürze und Beschädigungen

Stürze kommen im Sport vor. Im Falle eines Sturzes dieses bitte umgehend dem Bahnwart melden (z.B. per Mail) und dabei den Ort des Sturzes angeben, damit die Bahn auf Beschädigungen, Holzsplitter etc. untersucht werden werden kann. Dies dient zum Schutz der anderen Sportler.

Auch sonstige Beschädigungen der Bahn und Missstände dem Bahnwart umgehend mitteilen, damit Abhilfe geschaffen wird.

 

 

Vorstand RSV Öschelbronn

Gäufelden, 2024

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